Das Auftreten eines roten Punktes (Fehlpixel) bei Aufnahmen mit einer Digitalkamera stellt einen Sachmangel dar. Das Amtsgericht Mühlheim a. d. Ruhr hat deshalb mit Urteil vom 25.03.2011, Az. 27 C 458/10, einer Klage auf Rückzahlung des Kaufpreises stattgegeben.
Der Kläger hatte bei einem Amazon-Händler eine Spiegelreflexkamera Canon EOS 5D Mark II für 3.099 € gekauft. Er musste aber feststellen, dass auf den Videoaufnahmen stets ein roter Pixel zu sehen war. Der Verkäufer lehnte eine Rücknahme und die Erstattung des Kaufpreises ab. Hierauf erhob der Käufer Klage.
Das Amtsgericht Mühlheim a.d. Ruhr stellte fest, dass der rote Pixel in den Videoaufnahmen einen Umstand darstellt, der bei einer Kamera für über 3.000,00 € nicht hinzunehmen ist. Der Verkäufer wurde folgerichtig verurteilt und musste dem Käufer den vollen Kaufpreis zurückzahlen.
Interessant an der Entscheidung ist, dass das Amtsgericht sich mit der technischen Seite von Hotpixeln bei TFT-Monitoren und Bild-Sensoren auseinandersetzt. Denn aus Sicht des Amtsgerichtes mag es sein, dass ebenso wie für TFT-Monitore auch für CCD-Sensoren eine bestimmte Anzahl von Fehlpixeln grundsätzlich hinzunehmen ist; dies kann aber, wie es grundsätzlich bei praktisch allen Digitalkameras passiert, bei Monitoren aber naturgemäß nicht möglich ist, im Wege der Signalverarbeitung kompensiert werden.